Muss ich als Eigentümer eine Dichtheitsprüfung der Abwassergrundleitungen durchführen lassen ?

Auszug: „Entwässerungsanlagen sind nach dieser Norm, der DIN 1986-3 sowie DIN EN 752 und den Bestimmungen der jeweiligen Abwassersatzungen zu betreiben und instand zu halten. Dieses korrespondiert mit § 60 (1) Wasserhaushaltsgesetz, das feststellt, dass Abwasseranlagen nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten sind. Der Betreiber einer Abwasseranlage ist nach § 61(2) Wasserhaushaltsgesetz auch verpflichtet ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb sowie Art und Menge des Abwassers und der Inhaltsstoffe selbst zu überwachen. Nach DIN EN 752 ist die Überprüfung der Leistungsfähigkeit von Entwässerungsanlagen während des Baus, nach Abschluss der Bauphase und auch während der gesamten Nutzungsdauer ein dynamischer Prozess. Damit sind die Entwässerungsanlagen durch regelmäßige Zustandserfassung auf einwandfreie Funktion und Mängelhaftigkeit zu prüfen und durch entsprechende Instandhaltungsmaßnahmen in betriebsbereitem und betriebssicheren Zustand zu halten.“

Gegenüber der DIN 1986-30 Stand Februar 2003 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Die Fristen für die Erstprüfung vorhandener Grundleitungen bis zum 31.12.2015 wurden gestrichen und stattdessen eine Zeitspannenreglung eingeführt.
  • Die Anlässe und Zeitspannen der wiederkehrenden Dichtheitsprüfungen von Grundleitungen wurden verändert
  • Bei der Festlegung von Prüfverfahren bei der Dichtheitsprüfung mit Wasser bzw. Luft oder mit der Kanalfernsehuntersuchung für den Dichtheitsnachweis erfolgten Veränderungen
  • In die Norm wurden Reglungen zu folgenden Bereichen neu aufgenommen:
    • Begriffsergänzungen
    • Zustandserfassung/Zustandsbeschreibung bei der optischen Inspektion
    • Zustandsbewertung bei Grundstücksentwässerungsanlagen
    • Sanierungszeiträume entsprechend der Schadensbewertung
    • Muster für Prüfprotokolle
    • Anforderungen an die sach- und Fachkunde des Prüfers und an die technische Ausrüstung des Fachbetriebes

Gern informieren wir Sie ganz individuell und unverbindlich über diese Änderungen. Bei Interesse fragen sie unsSie haben das Problem, wir die Lösung. Nutzen Sie unser Kontaktformular. Gern beraten wir Sie unverbindlich bei einem Termin.

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