Verzichtet der Grundstückseigentümer auf eine Rückstausicherung, so setzt er seinen Versicherungsschutz gegen Schäden durch Abwasser aufs Spiel. Das Gleiche passiert, wenn Rückstausicherungen nicht fachgerecht eingebaut werden. Wenn es um Rückstau geht, sind viele Normen zu beachten. Auch gegenüber der Kommune gibt es bei Rückstau-Schäden keinerlei Ansprüche. Die kommunalen Entwässerungssatzungen schreiben in der Regel für jedes Haus Rückstausicherungen vor, die eine Kellerüberschwemmung unterbinden. Fragen Sie uns, Sie haben das Problem, wir die Lösung.Gern beraten wir Sie individuell über die Möglichkeiten einer Sicherung vor Rückstau. Nutzen Sie einfach unser „Kontaktformular“. Auch wenn es bisher in Ihrem Gebäude noch nie zu einem Rückstau kam, können Sie nicht darauf vertrauen, dass ein Rückstau für immer auszuschließen ist. So kann zum Beispiel auch durch größere Fremdkörper oder Rohrbruch ohne ein extremes Niederschlagsereignis ein Rückstau eintreten.